§ 1. Standortbestimmung
§ 2. Aufgaben und Ziele des Falken Bildungs- und Freizeitwerkes NRW e. V.
§ 3. Angebote und Maßnahmen
§ 4. Rahmenbedingungen

1. Standortbestimmung

1.1. Der Satzungsauftrag des FBF NRW e. V.
Das FBF NRW e. V. hat den Zweck, die demokratische Erziehung und Bildung junger Menschen auf sozialistischer Grundlage zu fördern. Der Verein hat die Aufgabe, Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien durch die Errichtung und Unterhaltung von Freizeit-, Bildungs- und sonstigen Einrichtungen vornehmlich in seinen Anschlussgliederungen zu fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Mitglieder des Vereines können nur natürliche Personen sein, die Mitglieder der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken oder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind.
Der/die Vorsitzende der SJD – Die Falken Landesverband NRW ist gleichzeitig Vorsitzende/r des FBF NRW e. V.

1.2. Offene Jugendarbeit in Trägerschaft der SJD - Die Falken
Die Angebote der Kinder- und Jugendzentren richten sich an alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt bzw. im Einzugsgebiet der Einrichtungen und finden in der Regel in offener Form statt. Projektorientierte Angebote werden auch in festen Gruppenstrukturen durchgeführt. Die Angebote und Aktivitäten der Einrichtungen orientieren sich an den Zielen der SJD - Die Falken.

1.3. Mitgliedsvereine
Die Mitgliedsvereine betreiben Häuser der offenen Tür, Bildungsstätten, Freizeiteinrichtungen und Zeltlagerplätze um sie den Gruppen und Gliederungen der SJD - Die Falken, aber auch anderen Verbänden und Gruppen zur Verfügung zu stellen.

1.4. Träger der Jugendhilfe
Das FBF NRW e. V. ist nach § 75 KJHG anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und partizipiert an Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen.

2. Aufgaben und Ziele des Falken Bildungs- und Freizeitwerkes NRW e.V.

2.1. Interessenvertretung
Als zentraler Dachverband von Trägervereinen der SJD - Die Falken hat das FBF NRW e. V. die Aufgabe, die Interessenvertretung aller Mitgliedsvereine im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit auf Landesebene zu koordinieren und Impulse zu setzen.

2.2. Vermögenssicherung
Als Dachverband obliegt dem FBF NRW e. V. die Aufgabe der Vermögenssicherung seiner Mitgliedsvereine.

2.3. Service und Dienstleistungen
Durch den Unterhalt einer Geschäftsstelle bietet das FBF NRW e. V. seinen Mitgliedsvereinen verschiedene Serviceangebote und Dienstleistungen, die sich zielgruppenorientiert an die ehrenamtlich tätigen Funktionär*innen der Vereine, an die haupt- und nebenamtlichen pädagogischen Fachkräfte, sowie an die freiwillig Tätigen in den Einrichtungen wenden.

2.4. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Die Anforderungen an die Kinder- und Jugendarbeit sind ständigem Wandel unterzogen. Anforderungsprofile an das Arbeitsfeld und die pädagogischen Fachkräfte entwickeln sich stetig. Aufgabe des FBF NRW e. V. ist, die haupt- und nebenamtlichen pädagogischen Fachkräfte, sowie die ehrenamtlich und freiwillig Tätigen zu schulen und (Fort)Bildungsmöglichkeiten anzubieten.

3. Angebote und Maßnahmen

3.1. Bildungsarbeit
Die kontinuierlichen Angebote der Bildungsarbeit entwickeln und sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen. Das FBF NRW e. V. führt dazu in jedem Kalenderjahr eine Auswahl an Fortbildungsmaßnahmen für haupt- und nebenamtliche pädagogische Fachkräfte, sowie die freiwillig Tätigen durch. Diese (Fort)-Bildungsangebote orientieren sich an den jugend- , sozial- und gesellschaftspolitischen Anforderungen sowie an denen aus der pädagogischen Praxis in den Einrichtungen. Die (Fort)-Bildungsangebote werden in einem Bildungsplan veröffentlicht und den Mitgliedsvereinen und Einrichtungen zugänglich gemacht. Alle Veranstaltungen werden zusätzlich ausgeschrieben

3.2. Jugendpolitische Interessenvertretung
Jugendpolitische Interessenvertretung umfasst die Kontaktpflege zu den Landschaftsverbänden, Landesjugendämtern, zum Jugendministerium, den Kommunalen Spitzenverbänden, Landtagsfraktionen, Kontakte zu Weiterbildungsträgern, Eltern- und Erwachsenenbildungsträgern, zu Fach- und Hochschulen, Teilnahme an relevanten Informationsveranstaltungen im Bereich der offenen Arbeit, Ausschüssen des Landesjugendringes, AGOT NRW e.V., Kommissionen unseres Kinder- und Jugendverbandes.

3.3. Vereinsberatung
Vereinsberatung soll den zumeist ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Informationen in relevanten Bereichen der Vereinsführung beschaffen.

Vereinsberatung ist in der Regel mit einer Beratung vor Ort verbunden. Das Beratungsangebot umfasst die Themen: Finanzierungsfragen, Rechtsfragen, Vereinsrecht, Vereine als Arbeitgeber, Vereine und Steuern, Öffentlichkeitsarbeit, lokalbezogene Konzeptionsfragen, Sanierungs- und Baumaßnahmen.

3.4. Teamberatung/Praxisberatung/Konzeptberatung
Team-, Praxis- und Konzeptberatung soll die stetige Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Einrichtungen durch diese Serviceangebote gewährleisten.

Die Beratungsangebote sind in der Regel Termine vor Ort. Diese Beratung gehört zu den Serviceleistungen, die von den Bildungsreferent*innen erbracht werden. Sie beinhalten die Moderation von Arbeitsgesprächen, sind Hilfestellung bei Ausarbeitung oder Begleitung von dezentralen Projekten und Fragen der Alltagspädagogik, Beratung bei der Erstellung bzw. Fortschreibung von Konzeptionen usw.

3.5. Vernetzung und Information
Über schnellstmögliche Kommunikationswege sichert das FBF NRW e. V. seinen Mitgliedsvereinen eine zügige Bedienung mit allen Informationen zu relevanten Vereins- und jugendpolitischen Belangen zu.

3.6. Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit
Ein weiteres Element der Praxisqualifizierung ist die verschriftlichte Dokumentation von Projekten. Es handelt sich hier in der Regel um erprobte und praxisorientierte Arbeitshandreichungen. Neben der Verschriftlichung und Drucklage einzelner Projekte etc. gehört zu den regelmäßigen Publikationen die Herausgabe eines Mitteilungsblattes, welches sowohl intern die Vereine, Einrichtungen, Gliederungen der SJD - Die Falken, sowie einen jugendpolitischen Verteiler außerhalb des Verbandes bedient. Die Herausgabe von Praxismaterial, Arbeitshandreichungen zu jugend- sozial- und gesellschaftspolitischen Themen dient auch der Außendarstellung der Mitgliedsvereine im FBF NRW e. V.

3.7. EDV-Service Buchhaltung
Das Angebotes stellt eine zeitnahe und vorschriftsmäßige Abwicklung der Buchhaltung für die Vereine und Verbandsgliederungen mit einem zugelassenen EDV-Programm sicher.
Als Serviceleistung für Mitgliedsvereine und Gliederungen der SJD - Die Falken bietet das FBF NRW e. V. diesen EDV-Service zur Abwicklung der Lohn- und Gehalts-, sowie der Finanzbuchhaltung an. Das Angebot sichert die zeitnahe, buchhalterisch korrekte Erfassung der Buchungssätze und deren Auswertungen. Darüber hinaus ist mit diesem Angebot eine fachkompetente Beratung für die Vereine und Verbandsgliederungen in buchhalterischen Belangen abrufbar.

3.8. Sicherung einer ordnungsgemäßen Führung der Geschäftsstelle
Eine ordnungsgemäße Führung der FBF- Geschäftsstelle schließt die Kassenführung, Lohn- und Finanzbuchhaltung, Nachweiserstellung gegenüber dem Finanzamt und Sozialversicherungsträgern, die richtliniengemäße Verwendung von öffentlichen Fördermitteln, deren Beantragung und Nachweis gegenüber den Zuschussgebern usw. ein. Die Zuständigkeiten im einzelnen regelt der Geschäftsverteilungsplan.

4. Rahmenbedingungen

4.1. Finanzen
Das Falken Bildungs- und Freizeitwerk NRW e. V. und seine Geschäftsstelle finanziert sich aus Mittel des Kinder- und Jugendförderplans NRW und aus Beiträgen der Mitgliedsvereine, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.

4.2. Personal
Im Stellenplan der Geschäftsstelle sind zur Zeit zwei Bildungsreferent*innen, ein/e Sachbearbeiter*in für die Geschäftsstelle, sowie ein/e Sachbearbeiter*in für die Buchhaltung ausgewiesen. Die Aufgaben der Angestellten regeln der Geschäftsverteilungsplan und im Besonderen die Stellenbeschreibungen.