Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dürfen wieder öffnen

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat heute (05.05.2020) die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über die Möglichkeit zur sofortigen Öffnung ihrer Einrichtungen informiert.

Erläuternder Erlass zur CoronaSchVo Jugendarbeit vom 05.05.2020: t3://file?uid=135