Wahlalter wird nicht auf 16 Jahre gesenkt

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestag beschäftigte sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Von Anfang an beteiligen – Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken“.

Wahlalter wird nicht auf 16 Jahre gesenkt

 

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 17.06.2015

 

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestag beschäftigte sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Von Anfang an beteiligen – Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken“. Die Antragstellenden stellten fest, dass Kinder und Jugendliche demografisch eine immer kleinere Gruppe werden und demnach ihre Interessen stärker berücksichtigt werden müssen. Auch die UN- Kinderrechtekonvention sieht eine enge Beteiligung von jungen Menschen vor.

 

„Partizipation ist häufig vom Wohlwollen und Engagement der verantwortlichen Akteure abhängig. Das führt zu großen Unterschieden hinsichtlich der Formen und der Intensität der Beteiligung[…]“ wird weitergehend festgestellt. Auch oder gerade im Sinne der UN-Kinderrechtekonvention gilt es hier, über ein Bekenntnis zu mehr Beteiligung hinaus verbindliche Instrumente einer aktiven Beteiligung für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

 

Eine der zentralen Forderungen aus dem Antrag war die Senkung des Wahlalters für die Bundestags- sowie Europawahl auf 16 Jahre sowie die Einwirkung auf die Bundesländer, hier für die Kommunal- und Landtagswahlen gleichzuziehen.

 

Dieser Antrag wurde am 17.6.2015 leider abgelehnt.

 

Bedauerlich scheint hier vor allem die Begründung, dem Antrag aufgrund eines drohenden Eingreifens in die föderale Ordnung ablehnen zu müssen.

 

Um mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen bedarf es nicht nur der gemeinsamen Anstrengung der Jugendverbände und den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, sondern eines politischen Signals.

 

Ganz praktische Kampagnen -exemplarisch sei hier die U18 Wahl genannt- beweisen, dass junge Menschen natürlich in der Lage sind, angemessen und verantwortungsvoll mit Instrumenten der Mitbestimmung und Mitentscheidung umzugehen.

 

Dies zeigt sich auch in der tagtäglichen Arbeit in den Einrichtungen der OKJA: Kinder und Jugendliche verfügen über die Kompetenzen, Werte zu verstehen, Forderungen zu reflektieren und Wünsche und Bedürfnisse anderer zu erfassen, um gemeinsame Entscheidungen zu generieren –mag man sich überhaupt auf eine Diskussion um ein „angemessenes“ Wahlalter einlassen.

 

Weitere Forderungen, z.B. nach einer Monitoringstelle oder eines Kinderbeauftragten werden beraten.

 

Quellen:

 

Wahlalter wird nicht auf 16 Jahre gesenkt – Aktuelle Meldungen (hib) des Deutschen Bundestag

 

umdenken –jungdenken! Stellungnahme des Landesjugendring NRW zur Anhörung der Verfassungskommission „Partizipation –Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ vom 21.8.2014

 

jeweils abgerufen am 27.7.2015